Bedeutung/ Allgemeines
Die Bedeutung des Elternbeirats
Der Elternbeirat ist die Vertretung der Erziehungsberechtigten der Schüler/innen der Jahnschule. Er wirkt in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, mit. Zu diesem Zweck werden 5-6 Elternbeiratssitzungen pro Schuljahr abgehalten, zu denen auch die Schulleitung und die Klassenelternsprecher eingeladen werden. Dadurch wird gewährleistet, dass möglichst die Interessen aller Klassen berücksichtigt werden und so in die Entscheidungen einfließen können. Aufgrund der zu 01.08.2016 gültigen neuen GrSO wird ab dem Schuljahr 2016/2017 der Elternbeirat nicht mehr aus den Reihen der Klassenelternsprecher gewählt, sondern von allen Erziehungsberechtigten der Jahnschule.
Für die Bildung des Elternbeirats gelten gemäß der GrSO nunmehr folgende Grundsätze:
Für je 15 Schülerinnen und Schüler ist 1 Elternbeirats-Mitglied zu wählen, maximal 12 Mitglieder. Für die Jahnschule ergibt sich damit eine Gesamtzahl von 12 Mitgliedern. |
Wahlberechtigt sind alle Erziehungsberechtigten der Jahnschule, wobei für jedes Kind nur 1 Stimme abgegeben werden darf. |
Wählbar sind ebenfalls alle Erziehungsberechtigten, die sich zur Wahl bereiterklären, unabhängig davon, ob sie auch die Rolle als Klassenelternsprecher einnehmen. Auch hier darf jeweils nur 1 Erziehungsberechtigter pro Familie gewählt werden. |
Der Elternbeirat entscheidet im Einvernehmen mit der Schulleitung über Ort, Zeit und Verfahren der Wahl und gibt sich eine Wahlordnung, die den allgemeinen, demokratischen Grundsätzen entsprechen muss. |
Die Amtszeit beträgt 2 Jahre. Sie beginnt mit der Feststellung des Wahlergebnisses und endet mit der Wahl des neuen Elternbeirats im neuen Schuljahr. |